(C) 2018 Kleineberg Maschinen GmbH
Maschinenprüfungen allgemein   Das Arbeitnehmerschutzgesetz, Arbeitsinspektorat und die „Elektrische Sicherheitsverordnung“ schreiben zur Sicherheit der Mitarbeiter vor, dass elektrische Anlagen zwingend, ortsveränderliche Betriebsmittel der Schutzklasse I unter gewissen Umständen regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit überprüft werden müssen. Da die Fristen für diese sogenannte "wiederkehrende Prüfung" leider nicht immer eindeutig festgelegt sind, wird im Allgemeinen empfohlen, elektrische Anlagen alle 5 Jahre, elektrische Betriebsmittel jährlich überprüfen zu lassen. Der Begriff "Elektrische Betriebsmittel" erstreckt sich hierbei vom Verlängerungskabel über Handwerkzeuge bis hin zum Schweißgerät über sämtliche von Betriebsmitarbeitern benutzte Geräte der Schutzklasse I. Die Kleineberg Maschinen GmbH als Elektrofachbetrieb berät Sie gerne bei Fragen rund um die elektrische Sicherheitsüberprüfung  und übernimmt auch die Prüfungen in Ihrem Betrieb, selbstverständlich immer nach den richtigen Normen.   Prüfung und Wartung von Schweißgeräten   Einer der häufigsten Gründe für den Ausfall von Schweißanlagen ist eine mangelhafte Wartung. Deshalb haben wir es uns zur Gewohnheit gemacht, die jährliche Überprüfung mit einer Wartung zu kombinieren. In diesem Fall wird Ihre Schweißanlage geöffnet, innen gereinigt, einem Dauerbelastungstest und einer Volllastprobe unterzogen. So können wir auch auftretende oder drohende Defekte erkennen und beheben. Zusätzlich ist die Prüfung der elektrischen Sicherheit bei Lichtbogenschweißgeräten gemäß IEC 60974-4 erforderlich für den Einstieg in die EN 1090.

Prüfung und Wartung 

Gewerbestraße 4a, A - 5201 Seekirchen, +43 (0) 6212 30 449 - 0

Wir führen allgemeine

Überprüfungen auf Grund der Sicherheitsverordnung an elektromechanischen Geräten durch. Zu unseren weiteren Services gehören Prüfung und Wartung von Schweißgeräten