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Maschinenprüfungen allgemein
Das Arbeitnehmerschutzgesetz, Arbeitsinspektorat und die „Elektrische
Sicherheitsverordnung“ schreiben zur Sicherheit der Mitarbeiter vor, dass elektrische
Anlagen zwingend, ortsveränderliche Betriebsmittel der Schutzklasse I unter
gewissen Umständen regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit überprüft werden
müssen. Da die Fristen für diese sogenannte "wiederkehrende Prüfung" leider nicht
immer eindeutig festgelegt sind, wird im Allgemeinen empfohlen, elektrische Anlagen
alle 5 Jahre, elektrische Betriebsmittel jährlich überprüfen zu lassen.
Der Begriff "Elektrische Betriebsmittel" erstreckt sich hierbei vom
Verlängerungskabel über Handwerkzeuge bis hin zum Schweißgerät über sämtliche
von Betriebsmitarbeitern benutzte Geräte der Schutzklasse I.
Die Kleineberg Maschinen GmbH als Elektrofachbetrieb berät Sie gerne bei Fragen
rund um die elektrische Sicherheitsüberprüfung und übernimmt auch die Prüfungen
in Ihrem Betrieb, selbstverständlich immer nach den richtigen Normen.
Prüfung und Wartung von Schweißgeräten
Einer der häufigsten Gründe für den Ausfall von Schweißanlagen ist eine mangelhafte
Wartung. Deshalb haben wir es uns zur Gewohnheit gemacht, die jährliche
Überprüfung mit einer Wartung zu kombinieren. In diesem Fall wird Ihre
Schweißanlage geöffnet, innen gereinigt, einem Dauerbelastungstest und einer
Volllastprobe unterzogen. So können wir auch auftretende oder drohende Defekte
erkennen und beheben.
Zusätzlich ist die Prüfung der elektrischen Sicherheit bei Lichtbogenschweißgeräten
gemäß IEC 60974-4 erforderlich für den Einstieg in die EN 1090.
Prüfung und Wartung
Gewerbestraße 4a, A - 5201 Seekirchen, +43 (0) 6212 30 449 - 0
Wir führen allgemeine
Überprüfungen auf Grund der
Sicherheitsverordnung an
elektromechanischen Geräten
durch. Zu unseren weiteren
Services gehören Prüfung und
Wartung von Schweißgeräten